Bitte notieren Sie
sich den Termin oder speichern Sie ihn
bequem über den oberen blauen Button (zuerst
herunterladen, dann anklicken). Wir
werden nur noch diejenigen Mitglieder postalisch
einladen, von denen uns keine E-Mail-Adresse
vorliegt. Dies ist satzungsgemäß möglich.
Bitte beachten Sie:
Anträge aus den Reihen der
Mitglieder sind mindestens 7 Tage vor der
Mitgliederversammlung schriftlich und mit
Begründung beim ersten Vorsitzenden
einzureichen. Zu den Beschlüssen der
Mitgliederversammlung ist, ohne Rücksicht auf
die Zahl der erschienenen Mitglieder, einfache
Stimmenmehrheit erforderlich (außer bei
Satzungsänderungen). Jede ordnungsgemäß
einberufene Versammlung ist
beschlussfähig.
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