Einladung zur Mitgliederversammlung
Nachdem die Mitgliederversammlung im letzten Jahr coronabedingt leider nur virtuell möglich war, möchten wir Sie in diesem Jahr zu einer „realen“ Mitgliederversammlung einladen.
Sie findet gemeinsam für die Jahre 2019 und 2020 am Donnerstag, den 14. Oktober 2021, 19.00 Uhr in der Stadthalle in Spaichingen statt.
Im Vorstand des Förderverein Krankenhaus Spaichingen e.V. haben wir beschlossen, unser Engagement für die medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger des nördlichen Landkreises nicht einzustellen, sondern vielmehr unseren „Blick nach vorne“ zu richten! Wir wollen uns auch weiterhin für die bestmögliche medizinische, pflegerische und ärztliche Versorgung im nördlichen Landkreis einsetzen.
Allerdings entspricht diese neue Aufgabenstellung nicht mehr der aktuellen Satzung unseres Vereins, welche ja bekanntlich die Förderung der stationären Versorgung am Standort Spaichingen vorsieht. Deshalb stellen wir Ihnen eine Satzungsänderung und Namensänderung vor und wollen diese mit Ihnen diskutieren und verabschieden. Denn nur auf der Grundlage einer derart geänderten Satzung können wir diese konstruktive Arbeit fortführen. Den Entwurf der geänderten Satzung finden Sie auf den Folgeseiten.
Wir möchten noch berichten, dass wir am 27.5.2019 auf Anregung des Finanzamtes §13 Absatz 2 unserer aktuellen Satzung ändern mussten. Er lautet: „Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen steuerbegünstigten Zwecks, fällt das Vermögen des Vereins an die Bürgerstiftung Spaichingen zur unmittelbaren und ausschließlichen Verwendung für gemeinnützige Zwecke.
Tagesordnung
1. Feststellung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit
2. Bericht des 1. Vorsitzenden für die Jahre 2019 und 2020
3. Bericht des Schatzmeisters für das Jahre 2019
4. Bericht der Kassenprüfer für das Jahre 2019
5. Entlastung des Schatzmeisters für das Jahre 2019
6. Bericht des Schatzmeisters für das Jahre 2020
7. Bestätigung der Kassenprüfer für das Jahr 2020
8. Bericht der Kassenprüfer für das Jahre 2020
9. Entlastung des Schatzmeisters für das Jahr 2020
10. Aussprache zu den Berichten
11. Entlastung des Vorstands für die Jahre 2019 und 2020
12. Vorstellung der Satzungsänderung
13. Bestimmung des Wahlleiters
14. Abstimmung zur Satzungsänderung
15. Wahl des 1. Vorsitzenden
16. Wahl des 2. Vorsitzenden
17. Wahl des Schatzmeisters
18. Wahl des Schriftführers
19. Wahl der Beisitzer
20. Wahl der Kassenprüfer
21. Sonstiges
22. Schlußwort des 1. Vorsitzenden
Wir weisen hin auf §7 Absatz 6 der Satzung: „Bei einer Satzungsänderung ist eine Stimmenmehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitgliedern notwendig“.
Anträge an die Mitgliederversammlung müssen laut Satzung bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden.
Wir als Förderverein wollen unseren Beitrag zur Eindämmung der aktuellen Corona Pandemie leisten. Voraussetzung für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist deshalb die Einhaltung der 3-G Regel (geimpft, genesen oder getestet).
Mit freundlichen Grüssen
1.Vorsitzender 2.Vorsitzender Schriftführer
Dr. Gert Forschner Dr. Albrecht Dapp Kurt Klaiber